indische Kuh am Strand

 GELTUNGSBEREICH REISEVERANSTALTUNG UND REISEVERMITTLUNG

Sehr geehrte Reisegäste,
die folgenden Reisebedingungen regeln das Vertauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter/Reisevermittler und den zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrag/Reisevertrag. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

 A - DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

A1
Unter dem Namen Shiva Reisen bieten wir, die Firma Shiva Reisen, vertreten durch die Firmengründerin Monika Rast, Hochäckerstr.16, 81549 München, touristische Pauschalreisen sowie Reise - Vermittlungsleistungen an.

A2
Unter der Domain www.shiva-reisen.de präsentieren wir unser Leistungsangebot.

A3
Die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen enthalten die zwischen Ihnen ( Reisender ) und uns ausschließlich geltenden Reisevertragsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien- insbesondere Buchungsbestätigungen- abgeändert wird oder sich eine Abweichung aus der jeweiligen Reisebeschreibung ergibt.

A4
Wir werden sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach §675 BGB, als auch als Gelegenheitsveranstalter von touristischen Pauschalreisen gem. § 651 a ff.BGB tätig.

A5
Soweit wir Reiseleistungen nur vermitteln sind zusätzlich die jeweiligen AGB des Reiseveranstalters einschlägig.

A6
Unter anderem sind Kriterien für die Eigenschaft als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a Abs.1 BGB die Zusammenstellung eines umfassenden Reisepaketes aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen, das zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird. Keine solche Bündelung touristischer Hauptleistungen liegt vor, wenn zu einer Hauptleistung solche Nebenleistungen erbracht werden, die lediglich untergeordnete Bedeutung haben.

A7
Für alle Fälle,in denen wir nicht als Veranstalter i.S.v. § 651 a Abs.1 auftreten, sind wir als Vermittler im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Dies gilt auch für den Fall, dass der Gegenstand der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag ist.

A8
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlungspflichten sinngemäß.Shiva Reisen als Veranstalter anerkennt grundsätzlichdie gegenständlichen Allgemeinen Reisebedingungen, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht

 1. Vertragsschluss

1.1
Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

1.2
Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft.Ausgenommen wenn Shiva Reisen als Veranstalter auftritt.

 2. Vertragspflichten des Reisevermittlers und Gelegenheitsreiseveranstalters

2.1
Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag/Reisevertrages der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

2.2
Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

2.3
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.4
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als pdfDatei über die Internetseite http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie können auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

 3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1
Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation durch uns bedingt. 3.2 Eine entsprechende Aufklärungs oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

3.3
Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.4
Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

3.5
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.

3.6
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht. Nähere Informationen hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter www.travelsafe.de unter "Reiseschutz Privatkunden".

3.7
Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.8
Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 4. Reiseveranstalter und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsund Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

 5. Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

5.1
Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

5.2
Die ausgewiesenen Preise für die Flugoder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

5.3
Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

5.4
Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet.Tritt Shiva Reisen als Veranstalter auf sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger und uns verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

5.5
Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger oder Shiva Reisen direkt gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

 6. Zahlungsbedingungen

6.1
Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger ,bzw Shiva Reisen als Veranstalter, zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

6.2
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.

6.3
Auch im Falle des Rücktritts vom Reise oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger und Shiva Reisen als Veranstalter von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

6.4
Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

6.5
Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

6.6
Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.

 7. Vergütung des Reisevermittlers

7.1
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

7.2
Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt erheben. Ziffer 7.1 gilt entsprechend.

 8. Reiseunterlagen

8.1
Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

8.2
In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

 9. Reklamationen

9.1
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.2
Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäftsund Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passgier und Gepäckschäden.

 10. Haftung des Reisevermittlers/ Gelegenheitsreiseveranstalters

10.1
Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

10.2
Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung als Veranstalter zu erbringen.

10.3
Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10.4
Unsere Haftung als Reisevermittler/Veranstalter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag/ Reisevertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

10.5
Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, geben wir weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernehmen keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

 Beschränkung der Haftung

A
Unsere vertragliche Haftung für Schäden , die nicht Körperschäden sind,ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird odersoweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

B
Für alle Schadensersatzansprüche Ihrerseits gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung.

C
Für sämtliche Unternehmungen, die die Reisenden während Ihres Aufenthaltes privat durchführen (zB. Riksha fahren, schwimmen, Taxi fahren, etc. ), welche nicht ausdrücklich in der Reisebeschreibung aufgeführt sind haftet SHIVA REISEN nicht.

 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen/ Reiseveranstalterleistung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

11.2
Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag/ Reisevertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

 12. Datenschutz

12.1
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

12.2
Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.

 13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

13.1
Auf das gesamte Rechts und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler/ Gelegenheitsreiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2
Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler/Gelegenheitsreiseveranstalter ist unser Gerichtsstand München.

13.3
Für Klagen des Reisevermittlers/Gelegenheitsreiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers/Gelegenheitsreiseveranstalter als vereinbart.

13.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen/Reiseveranstalterbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages/ Reisevertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 14. Stornogebühren

45 Tage vor Reisebeginn 15%; ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%; ab 21. bis 15. Tag 45%; ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%; ab Tag 6 95% des Reisepreises.

 Reisevermittler/Reiseveranstalter

Shiva Reisen
Monika Rast
Hochäckerstr.16
81549 München

Ansonsten gelten die AGB`s des jeweiligen Veranstalters
sowie die AGB´s der entsprechenden Fluglinien